Was bietet mir die Mitgliedschaft?

Die AEFMA Mitgliedschaft richtet sich gleichermaßen an Berufseinsteiger, erfahrene Seniors sowie Führungskräfte, die den Finanzmarkt aktiv begleiten.

AUS- UND WEITERBILDUNG

Profitieren Sie von unseren anerkannten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

BREITES NETZWERK

Seien Sie Teil eines breiten firmen- und senioritätsübergreifenden Netzwerkes von Finanzmarktteilnehmern.

KONGRESSE

Unsere regelmäßigen AEFMA Kongresse und Veranstaltungen bringen Sie den aktuellsten Themen am Finanzmarkt näher.

Was muss ich wissen?

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich jeder, der den Finanzmarkt aktiv begleitend. Dies sind zum Beispiel natürliche Personen, die als Mitarbeiter bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, oder bei Institutionen am Finanzmarkt tätig sind. Dies schließt Personen in der Aus- und Fortbildung in diesen Bereichen ein wie z.B. Traineeprogram, Universitäten mit Finanzschwerpunkt etc.
Auch juristische Personen können Mitglied werden (z.B. Bank, Versicherung, Pensionskasse, Fonds etc.). Diese entsendet dann Mitglieder an den AEFMA Deutschland e.V. aus Ihrem Finanzmarkt nahen Bereichen.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich pro Jahr auf Euro 140, welche im ersten Halbjahr eines Jahres in Rechnung gestellt werden. Für Studenten und Mitarbeiter in Ausbildung ist ein reduzierter Beitrag auf Anfrage verfügbar. Unser Beitrag kann für natürliche Personen steuerlich absetzbar sein, halten Sie hierzu Rücksprache mit ihrem Finanzamt. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 2 Jahre.

Kostenübernahme

Oftmals unterstützen Arbeitgeber die Mitgliedschaft in unserem Verein bei Beiträgen und Reisekosten. Sprechen Sie doch einfach mal ihr Unternehmen an, wir stehen Ihnen bei Fragen wie zum Beispiel Rechnungsstellung gerne zur Seite.

Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Diese wird in der Regel in Frankfurt am Main veranstaltet und bietet eine tolle Gelegenheit für Mitglieder in Kontakt zu treten. Hier werden zum Beispiel die Belange und Veränderungen des Verein bestimmt und unsere Aus- und Weiterbildung sowie die Arbeit der Fachausschüsse diskutiert.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate vor Ende eines Jahres schriftlich beim Verein eingereicht werden.